geboren 1974, Studium in Rostock, Rechtsanwalt seit 2005, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar seit 2018
Spezialisierung: Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Prozessführung, notarielle Leistungen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Matthias Waack liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie in der Prozessführung in Zivil- und Insolvenzsachen.
Zu seinen Mandanten gehören vor allem mittelständische Unternehmen und Privatpersonen, die Dr. Waack in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen gerichtlich wie außergerichtlich vertritt und bei der Vertragsgestaltung berät. Darüber hinaus berät und vertritt Dr. Matthias Waack Mandanten in allen Fällen mit insolvenzrechtlichem Bezug, beispielsweise der Geschäftsführerhaftung, der Insolvenzanfechtung oder der Geltendmachung ihrer Rechte als Insolvenz- oder Massegläubiger.
Dr. Matthias Waack war neun Jahre in einer auf die Insolvenzverwaltung spezialisierten Kanzlei in Schleswig-Holstein tätig und dort schwerpunktmäßig mit der gerichtlichen wie außergerichtlichen Vertretung in insolvenzbedingten Auseinandersetzungen für und gegen Insolvenzverwalter befasst.