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BMZ-Anwalt Simon Meyer mit Beitrag im Verfassungsblog zur Haushaltssituation nach der Wahl in Sachsen-Anhalt

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wirft komplexe politische und rechtliche Fragen auf. Bis zum Ende des Jahres 2026 muss der Landtag ein Haushaltsgesetz für das Jahr 2027 verabschieden.

Noch ist unklar, ob und wann sich eine neue Landesregierung bilden wird. Sollte sich die Regierungsbildung über den Jahreswechsel hinausziehen, müsste die geschäftsführende Landesregierung einen Haushaltsentwurf in den Landtag einbringen. Dazu ist sie berechtigt und – bei länger andauernder Schwebelage – sogar verpflichtet. Das Haushaltsgesetz kann im parlamentarischen Verfahren geändert werden, muss aber letztlich eine Mehrheit im Landtag finden. Verabschiedet der Landtag bis zum Ablauf des Jahres 2026 kein Haushaltsgesetz für das Jahr 2027, greift ab dem 01.01.2027 die vorläufige Haushaltsführung. Die geschäftsführende Landesregierung ist demnach ermächtigt, bestehende Vorhaben weiter zu finanzieren, nicht jedoch Ausgaben für neue Vorhaben zu tätigen. Insgesamt hat die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt für Schwebelagen nach der Landtagswahl vorgesorgt: Sollte sich bis zum Jahresende keine neue Regierung bilden, ist die Finanzierung der notwendigen Staatsaufgaben nicht gefährdet. Die geschäftsführende Landesregierung verfügt über hinreichende Befugnisse, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes Sachsen-Anhalt sicherzustellen. Den ausführlichen Beitrag von Dr. Simon Diethelm Meyer finden Sie auf dem Verfassungsblog.