Anlässlich einer aktuellen Entscheidung des BVerwG hat sich Fiete Kalscheuer in einem Gastbeitrag für die F.A.Z. mit der grundrechtlichen Bedeutung des Fußballs auseinandergesetzt. Dabei argumentiert Fiete Kalscheuer, dass das Bundesverwaltungsgericht die quasireligiöse Bedeutung des Fußballs verkennt. Den ganzen Beitrag finden Sie hier.