Bundestag_beschliesst

Bundestag beschließt Privilegierung von Großbatteriespeichern im Außenbereich

Der Bundestag hat am Donnerstagabend im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts die baurechtliche Privilegierung von Batteriegroßspeichern ab 1 MWh beschlossen.

Dafür wird in § 35 Abs. 1 BauGB eine neue Nr. 11 eingefügt. Ein Vorhaben ist danach privilegiert, wenn es „der Speicherung von elektrischer Energie in einer Batteriespeicheranlage mit einer Speicherkapazität von mindestens 1 Megawattstunde dient“. Diese Regelung wurde erst einen Tag zuvor vom Wirtschaftsausschuss empfohlen und in den Gesetzentwurf eingefügt.

Damit entfallen nun monatelange Diskussionen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden und Gemeinden, ob Batteriespeicher im Außenbereich privilegiert sind oder ob die Einleitung eines Bauplanungsverfahrens notwendig wäre. Dies wird zu einer deutlichen Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren führen.

Für Projektierer und Investoren schafft dies die erforderliche Rechtssicherheit, um sich nun ganz auf das weitere Nadelöhr „Netzanschluss“ zu konzentrieren. In dieser Hinsicht hat der Gesetzgeber leider keine Verbesserungen mit der Novelle des EnWG geschaffen, insbesondere immer noch nicht die nach Art 31 Abs. 3 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie erforderliche Transparenz für die vorhandenen Netzkapazitäten geschaffen. 

Für Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit und zu den Möglichkeiten ein Planungsverfahren zu beenden, sprechen Sie gern unsere RAe Judith Foest, Dr. Nicolas Harding oder Dr. Johannes Badenhop an.