Der Ausschuss Verfassungsrecht begleitet und bewertet Gesetzgebungsvorhaben und Richtlinienentwürfe. Auch das Bundesverfassungsgericht greift jedes Jahr in einer Reihe von Verfassungsbeschwerden auf die Expertise des Ausschusses zurück und bittet diesen um Stellungnahmen.
Wir gratulieren Dr. Kalscheuer herzlich zu dieser Berufung und freuen uns, dass er sich künftig auch im Rahmen des DAV-Gesetzgebungsausschusses Verfassungsrecht einbringen wird.
