Dynamische_Entwicklungen

Dynamische Entwicklungen des Planungsrechts für Windenergie an Land in Schleswig-Holstein

Das Planungsrecht für Windenergieanlagen an Land in Schleswig-Holstein unterliegt derzeit – teils unfreiwillig – komplexen Änderungen, deren Anwendung Projektentwickler, Investoren und Kommunen vor große Herausforderungen stellt.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie Gesetzesinitiativen auf Bundesebene haben sich jüngst massiv auf die Rechtslage in der für Windkraft besonders günstigen Region in Norddeutschland ausgewirkt.

Mit Urteil vom 22.03.2023 (Az.: 5 KN 53/21) hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Landesverordnung über den Windregionalplan I in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt. Die Landesregierung hatte gegen die Nichtzulassung der Revision in Folge dessen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde im Februar zurückgewiesen, sodass der Regionalplan Windenergie für den Planungsraum I (Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg) nunmehr rechtskräftig aufgehoben ist.

Das OVG Schleswig begründete die Aufhebung des sog. Konzentrationsflächen i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthaltenden Regionalplans im Wesentlichen mit einem Abwägungsmangel. Es fehle an einem schlüssigen gesamträumlichen Plankonzept, sodass nicht nur die in Rede stehende Teilaufstellung, sondern der gesamte Plan nichtig sei. Die unmittelbare Rechtsfolge der Entscheidung des BVerwG ist nun, dass die Windenergienutzung vorübergehend im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig ist.

Im Juni hat die Landesregierung jedoch bereits den Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan Windenergie (Teilfortschreibung) beschlossen. Mit dem Inkrafttreten dieses Plans soll die Windenergienutzung (auch im Planungsraum I) auf neue Windenergie-Potenzialflächen beschränkt werden. Mit diesem Entwurf reagiert die Landesregierung nicht nur auf die Entscheidung des OVG Schleswig, sondern auch auf das sog. „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes, mit dem die Bundesregierung das Ziel verfolgt, den Ausbau der Windenergie in Deutschland voranzubringen.

Zu der äußerst komplexen und dynamischen Rechtslage für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern berät das Dezernat für Erneuerbare Energien von BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN in allen Phasen der Projektentwicklung vom Planungsbeginn bis zum Anlagenbetrieb. Teil des Dezernats sind Experten aus dem Bereich des (öffentlichen) Planungs- und Umweltrechts, des Agrar- und Transaktionsrechts sowie des (privaten) Bau- und Architektenrechts.