Das Gesetz verpflichtet die Betreiber von Windkraftanlagen und Solarparks an die betroffenen Gemeinden eine Abgabe in Höhe von 0,3 ct pro Kilowattstunde der tatsächlich erzeugten Strommenge sowohl für Windkraftanlagen als auch Solarparks zu zahlen. Dabei wird eine jährliche Mindestabgabe von 5,50 Euro je Kilowatt Nennleistung für eine Windkraftanlage und 2,50 Euro je Kilowatt-Peak Nennleistung für Solarparks vorgesehen. Alternativ kann der Betreiber individuelle Beteiligungsmodelle nach § 6 EEG für die Einwohner und die Gemeinden anbieten und aushandeln.
In Bayern liegt aktuell ein Gesetzentwurf vor, der eine verpflichtende Zahlung von 0,3 ct (bzgl. WKAs) und 0,2 ct (bzgl. Solarparks) je Kilowattstunde an die Kommunen vorsieht.
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet zur Zeit das seit 2016 bestehende Beteiligungsgesetz und versucht dabei bestehende Bürokratiehürden abzubauen. Der erste Entwurf der Landesregierung sah eine Zahlung von bis zu 0,8 ct je Kilowattstunde für Windkraftanlagen vor. Damit sah sich der Entwurf erheblicher Kritik ausgesetzt, dass diese Zwangsabgabe gerade nicht zu einer Beschleunigung des Zubaus führen könnte, da durch diese hohe Abgabe eine Anlage nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könne. Die Landesregierung ist auf diese Kritik eingegangen und hat die Abgabe in dem aktuellen Entwurf des Kabinetts nun auf maximal 0,6 ct gesenkt. Zudem will die Landesregierung einen Anreiz durch Minimal- und Maximalbeteiligungsmöglichkeiten schaffen, dass sich der Betreiber mit den Gemeinden auf eine konkrete Beteiligung der Gemeinden und Bürger einigt, indem die Zwangsabgabe im Ergebnis höher ausfallen würde als bei einer verhandelten Beteiligungslösung. Außerdem soll eine echte Akzeptanz bei den Bürgern geschaffen werden, indem diese tatsächlich finanziell beteiligt werden in Form von Gutschriften auf der Stromrechnung oder pauschalen Zahlungen in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde je tatsächlich produzierter Strommenge. Es wird erwartet, dass der Entwurf im November vor dem Landtag verhandelt wird.
Damit wird die Beteiligungslandschaft in Deutschland in Zukunft noch unübersichtlicher für Projektierer. Für Gemeinden würde sich in Mecklenburg-Vorpommern mit dem neuen Gesetzentwurf eine echte Verhandlungsmöglichkeit eröffnen, die Einwohner am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Rechtsanwälte Judith Foest, Dr. Nicolas Harding oder Dr. Johannes Badenhop.
