Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Nichtlandwirte – Vorbeugen und Rechtsschutz bei der Ablehnung einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Im Bereich der Erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Speicherstrukturen wird es für Projektierer zunehmend wirtschaftlich interessanter Landwirtschaftsflächen zu erwerben und nicht mehr nur für einen begrenzten Zeitraum zu pachten.

Für einen Erwerb von Landwirtschaftsflächen durch einen Nichtlandwirt muss jedoch eine Genehmigung von der zuständigen Behörde nach dem Grundstücksverkehrsgesetz erteilt werden. Der Grundstücksverkauf an einen Nichtlandwirt wird von den zuständigen Behörden äußerst kritisch gesehen, so dass durchaus Genehmigungen – teilweise unberechtigt – abgelehnt werden. Gegen eine unberechtigte Ablehnung dieser Genehmigung kann der Projektierer zwar Rechtsschutz einlegen. Dieses Verfahren ist für den Projektierer jedoch mit relevanten Zeitverzögerungen und Kostenrisiken verbunden, insbesondere dann wenn dadurch eine Netzanschlusszusage verfällt.

Ein Projektierer kann diesen Problembereich indes frühzeitig umschiffen durch entsprechende gesellschaftsrechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten des Erwerbsgeschäftes, so dass bestehenden gesetzliche Regulierungslücken ausgenutzt werden können. Dies schafft von Anfang an Rechtssicherheit, spart Zeit und Kosten.

Bei Ablehnungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz wenden Sie sich gern an RAin Judith Foest und RA Jan Christiansen.

Hinsichtlich vorbeugender gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich gern an RA Jan Christiansen,RA Philipp Thomssen.