Mit Beschluss vom 27. Juni 2024 hat das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Stadt Quickborn stattgegeben, die gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig eingelegt wurde. Das Verwaltungsgericht hatte zunächst noch zugunsten der Hillwood-Ansiedlung entschieden. Die Rechtsanwälte Charlotte Gaschke und Dr. Fiete Kalscheuer von BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN haben die Stadt Quickborn in der Angelegenheit anwaltlich vertreten. Die Pressemitteilung der Stadt Quickborn finden Sie hier.