NOTARE.

Unsere Notare verbinden die Seriosität und die Vertrauenswürdigkeit des Amtes mit dem Service eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Beurkundung in allen Lebens-und Geschäftsbereichen, für die das Gesetz die Mitwirkung von Notaren vorsieht. Rechtsrat und Vertragsgestaltung sollen nicht nur die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange berücksichtigen, sondern auch praktikabel und konfliktvermeidend sein.

Zur notariellen Tätigkeit gehören insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen in folgenden Bereichen

  • Grundstückskauf- und -schenkungsverträge
  • Teilungserklärungen (Aufteilung in Wohnungseigentum)
  • Gründung von Kapitalgesellschaften, Handelsregisteranmeldungen
  • Unternehmenskaufverträge, Übertragung von Anteilen an Gesellschaften und Umstrukturierungen
  • Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Regelungen zu vorweggenommener Erbfolge
  • Familienrechtliche Verträge (Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

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DER DIREKTE KONTAKT

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Dr. Johannes Badenhop

Standort:
Kiel
Sekretariat:
Alina Michelle Grewe
Notariat:
Martina Lange, Sandra Albrecht, Kirsten Bichel, Barbara Domek, Doris Hell, Monika Hoppe, Miriam Holtz, Katrin Latussek, Anne Petschnik, Carmen Richau, Lena Schultz, Ute Wieck-Thomas, Kathrin Ziemus
Fax:
+49 431 97918-39

geboren 1977, Studium in Kiel und Colchester/England, Referendariat in Kiel, Schleswig und London. Rechtsanwalt seit 2008, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Notar seit 2018

Spezialisierung: Öffentliches Recht, Vergaberecht, notarielle Leistungen

Dr. Johannes Badenhop betreut Mandate im Öffentlichen Recht mit Schwerpunkten im Umwelt- und Planungsrecht, im Zuwendungs- und EU-Beihilfenrecht, im Kindergarten- und Jugendhilferecht, im öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Sozialrecht, insbesondere im Krankenhausrecht, sowie im Staats-, Europa- und Völkerrecht.

Ferner berät Dr. Badenhop als Fachanwalt für Vergaberecht öffentliche Auftraggeber und Bieter im Vergaberecht.

In seiner notariellen Tätigkeit befasst sich Dr. Badenhop vorwiegend mit grundstücksbezogenen Beurkundungen und Gesellschaftsgründungen, jeweils auch mit Bezügen zum öffentlichen Recht.

Herr Dr. Badenhop ist als Lehrbeauftragter der Christian-Albrechts-Universität, u.a. für die Vorlesungen Allgemeine Staatslehre, Krankenhausrecht sowie Europarecht I tätig. Er ist Autor eines Kommentars zum Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie Mitautor eines Kommentars zum Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein.

Herr Dr. Badenhop ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe Schleswig-Holstein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein.

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