- Therapiefreiheit und Selbstbestimmungsrecht: Die Arzt-Patienten-Beziehung im Wandel der Zeit, Duncker & Humblot, Berlin 2022
- Rezeptur-Retaxationen: Kassenabschlag im Streit, in: A&R 2026, 184-187
Studium in Greifswald und Sheffield, Referendariat in Stralsund und Stuttgart, Rechtsanwalt seit April 2024
Spezialisierung: Medizin- und Gesundheitsrecht
Dr. Johannes Fitzke berät und vertritt Mandanten umfassend im Medizin- und Gesundheitsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Arzthaftungsrecht, wo er ausschließlich auf Seiten der Leistungserbringer – also Ärztinnen und Ärzte, Kliniken sowie sonstige Gesundheitseinrichtungen – tätig ist. Dabei vertritt Dr. Johannes Fitzke Mandate in gerichtlichen Verfahren vor Zivil- und Sozialgerichten. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der strafrechtlichen Beratung und Verteidigung von Angehörigen der Heilberufe im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei dem Vorwurf ärztlicher Behandlungsfehler. Zudem berät Dr. Johannes Fitzke Krankenhäuser und sonstige Leistungserbringer im Vergütungsrecht, namentlich bei Regressforderungen der Krankenkassen sowie in Abrechnungsstreitigkeiten.
Herr Dr. Johannes Fitzke ist Mitglied im Förderkreis Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein e.V.