Dr. Susann Rochlitz
geboren 1978, Ausbildung zur Steuerfachangestellten, Studium in Berlin, Rechtsanwältin seit 2011, Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialisierung: Medizin- und Gesundheitsrecht, Arbeitsrecht
Dr. Susann Rochlitz berät Ärzte, Krankenhausträger und nichtärztliche Einrichtungen in allen Bereichen des Medizinrechts, insbesondere in sämtlichen Fragen vertragsärztlicher Tätigkeit einschließlich zulassungs- und berufsrechtlicher Angelegenheiten, in Fragen von Praxiskooperationen sowie in arzthaftungsrechtlichen Fallgestaltungen. Im Bereich des Arbeitsrechts vertritt sie schwerpunktmäßig private und öffentliche Arbeitgeber und leitende Mitarbeiter in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Dr. Rochlitz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.