Zu unseren zentralen Beratungsfeldern zählt das Gesellschaftsrecht. Das Spektrum unserer Mandanten reicht dabei von "Start-up"-Unternehmen über Familiengesellschaften und größere mittelständische Unternehmen bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Gestaltungsberatung, beispielsweise bei der Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften sowie bei der Unternehmensnachfolge und der Bildung von Joint Ventures im In- und Ausland, als auch die Beilegung von Konflikten zwischen Gesellschaftern. Wir vertreten unsere Mandanten zudem regelmäßig in gesellschaftsrechtlichen Spezialverfahren wie aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen und Spruch- oder Freigabeverfahren nach dem Umwandlungsgesetz.
geboren 1969, Studium in Kiel, Referendariat mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung in Kiel und Schleswig, Rechtsanwältin seit 2000
Spezialisierung: Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Dr. Kirsten Kieckbusch berät ihre Mandanten - Unternehmen, deren Gesellschafter und Organe - auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und vertritt sie in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Von 2011 bis 2022 war Dr. Kirsten Kieckbusch bei einem kreditwirtschaftlichen Verband tätig. In dieser Funktion hat sie dessen Mitglieder im Bankrecht, insbesondere im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beraten und war vertragsgestaltend tätig.