GESELLSCHAFTSRECHT.

Zu unseren zentralen Beratungsfeldern zählt das Gesellschaftsrecht. Das Spektrum unserer Mandanten reicht dabei von "Start-up"-Unternehmen über Familiengesellschaften und größere mittelständische Unternehmen bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Gestaltungsberatung, beispielsweise bei der Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften sowie bei der Unternehmensnachfolge und der Bildung von Joint Ventures im In- und Ausland, als auch die Beilegung von Konflikten zwischen Gesellschaftern. Wir vertreten unsere Mandanten zudem regelmäßig in gesellschaftsrechtlichen Spezialverfahren wie aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen und Spruch- oder Freigabeverfahren nach dem Umwandlungsgesetz.

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Tilmann Kruse

Standort:
Kaltenkirchen
Sekretariat:
Sandra Kuligowski
Fax:
+49 4191 91918-92

geboren 1964, Studium in Freiburg, Berlin und Edinburgh, Rechtsanwalt seit 1999

Spezialisierung: M&A, Gesellschaftsrecht, Compliance und Kartellrecht. Tilmann Kruse ist auf Unternehmenstransaktionen und die Einführung von Compliance-Systemen spezialisiert. Er hat zahlreiche nationale und internationale Transaktionen strategischer Investoren begleitet (u.a. in den USA, China und Indien) und berät häufig bei Finanzierungsrunden von Start-Up-Unternehmen. Haupttätigkeitsfeld von Herrn Kruse im Gesellschaftsrecht ist das Personengesellschaftsrecht und das Konzernrecht sowie die Beratung von Vorständen und Geschäftsführern.

Bis 2016 war Tilmann Kruse General Counsel eines internationalen Unternehmens mit Sitz in Hamburg. In dieser Funktion hat er bei zahlreichen Gesellschaften Compliance-Systeme eingeführt und interne Untersuchungen, insbesondere im Kartellrecht und im Bereich der Korruptionsbekämpfung und -prävention, durchgeführt.

Herr Kruse ist Mitglied in der Wissenschaftlichen Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

 

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sowie alle Notare.