KARTELLRECHT.

Mit langjähriger Erfahrung beraten und vertreten wir Unternehmen, Verbände sowie die öffentliche Hand in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen die Vorbereitung und Begleitung von Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission sowie die Vertretung unserer Mandanten in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren. Dabei beginnt unsere Tätigkeit regelmäßig schon bei der internen Prüfung kartellrechtlich sensibler Vorhaben sowie der Beratung unserer Mandanten bei der kartellrechtskonformen Umsetzung und Gestaltung von Verträgen und Transaktionsprozessen.

Sollte bereits gegen Kartellrecht verstoßen worden sein, helfen wir unseren Mandanten zeitnah bei der Abstellung der Verstöße, bei der Setzung von Markern und der Erstellung von Bonusanträgen sowie zukunftsgewandt beim Aufbau nachhaltiger und praxistauglicher Compliance-Programme.

Nach dem Abschluss kartellbehördlicher Bußgeld- und Missbrauchsverfahren übernehmen wir die nötigenfalls auch forensische Durchsetzung bzw. Abwehr kartellrechtlich begründeter Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche im Rahmen der stetig an Bedeutung gewinnenden Follow-on-Verfahren.

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Dr. Bernd Richter

Standort:
Kaltenkirchen
Sekretariat:
Monika Kovacs
Fax:
+49 4191 91918-92

geboren 1973, Studium und Referendariat in Kiel und Stuttgart, Rechtsanwalt seit 2000, Fachanwalt für Steuerrecht

Spezialisierung: Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Steuerrecht

Bernd Richter berät und vertritt Unternehmen, deren Gesellschafter und Organe schwerpunktmäßig in streitigen Auseinandersetzungen mit gesellschaftsrechtlichem, kartellrechtlichem und steuerrechtlichem Einschlag.

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts steht der Gesellschafterstreit in all seinen Facetten im Zentrum seiner Beratungstätigkeit. Lässt der Streit sich nicht vermeiden, übernimmt Bernd Richter sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertretung als auch die Prozessführung einschließlich der Betreuung von Freigabe- und Spruchverfahren. Zudem berät er bei der Gestaltung von Gesellschafts- und Anstellungsverträgen.

Im Kartellrecht berät und vertritt Bernd Richter in- und ausländische Unternehmen, Verbände und die öffentliche Hand insbesondere im Rahmen von Fusionskontroll- und Kartellordnungswidrigkeitenverfahren beim Bundeskartellamt sowie bei der Europäischen Kommission. Dabei beginnt seine Tätigkeit bereits bei der internen Prüfung kartellrechtlich sensibler Vorhaben sowie der Beratung unserer Mandanten bei der kartellrechtskonformen Umsetzung und Gestaltung von Verträgen und Transaktionsprozessen. Sollte bereits gegen Kartellrecht verstoßen worden sein, unterstützen Bernd Richter und sein Team unsere Mandanten bei der Abstellung der Verstöße, bei der Setzung von Markern und der Erstellung von Bonusanträgen sowie beim Aufbau praxistauglicher Compliance- und Schulungsprogramme. Seinem forensischen Schwerpunkt entsprechend übernimmt er außerdem die Durchsetzung bzw. Abwehr kartellrechtlich begründeter Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche im Rahmen von Follow-on-Verfahren.

Als Fachanwalt für Steuerrecht begleitet Bernd Richter in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen steuerlichen Beratern der Mandanten steuerrechtliche Streitigkeiten vom Rechtsmittelverfahren über das finanzgerichtliche Verfahren bis hin zum Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof.

Bernd Richter ist langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender einer deutschen Genossenschaftsbank und berät eine Vielzahl von Banken insbesondere aus dem Genossenschaftssektor im Rahmen ihrer streitigen Auseinandersetzungen interner und externer Art.

 

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