KRANKENHAUS- UND MEDIZINRECHT.

BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN berät Universitätskliniken, Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und nicht ärztliche Leistungserbringer. Unsere Tätigkeit für niedergelassene Ärzte reicht von der Praxisgründung, dem Erwerb der vertragsärztlichen Zulassung über die Neu- oder Umgestaltung der ärztlichen Leistungserbringung, MVZ, Praxiskooperationen, sämtliche Fragen vertragsärztlicher Tätigkeit (Abrechnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Medikamentenregress etc.), des ärztlichen Berufsrechts bis zur Vertretung von Ärzten in arzthaftungsrechtlichen Fallgestaltungen. Krankenhausträger unterstützen wir in allen Bereichen des Medizinrechts. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei die Beratung bei Re- und Umstrukturierungen, Begründung und Ausgestaltung von verschiedenen Kooperationsformen mit ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungserbringern und im Bereich der Krankenhausfinanzierung. Das ärztliche Arbeitsrecht, das Chefarztrecht und das Dienst- und Besoldungsrecht der Krankenhausärzte gehören ebenso zu unserem Kompetenzbereich.

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Dr. Volker von Borzeszkowski (bis 2023)

Standort:
Flensburg
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