Unsere Notare verbinden die Seriosität und die Vertrauenswürdigkeit des Amtes mit dem Service eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Beurkundung in allen Lebens-und Geschäftsbereichen, für die das Gesetz die Mitwirkung von Notaren vorsieht. Rechtsrat und Vertragsgestaltung sollen nicht nur die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange berücksichtigen, sondern auch praktikabel und konfliktvermeidend sein.
Zur notariellen Tätigkeit gehören insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen in folgenden Bereichen:
geboren 1972 in Flensburg, Studium in Regensburg und Göttingen, Rechtsanwalt seit 2000, Notar seit 2016. Fachanwalt für Agrarrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Jan Christiansen berät im Erbrecht umfassend. Hierzu gehört insbesondere die Nachfolgeplanung zu Lebzeiten und die Erbauseinandersetzung im Anschluss an einen Erbfall.
Im Agrarrecht ist Jan Christiansen in den zivilrechtlichen Bereichen des Grundstücks-, Pacht- und Gesellschaftsrechts beratend tätig. Soweit öffentlich-rechtliche Fragestellungen eine Rolle spielen, greift er ergänzend auf die Expertise unserer öffentlich-rechtlichen Abteilung zurück. Zu den Beratungsschwerpunkten im Agrarrecht zählt namentlich die Begleitung von An- und Verkäufen landwirtschaftlicher Unternehmen sowie die Gestaltung von Hofübergaben.
Jan Christiansen ist u.a. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht – Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.V. – er ist weiterhin Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Agrarrecht der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.