NOTARE.

Unsere Notare verbinden die Seriosität und die Vertrauenswürdigkeit des Amtes mit dem Service eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Beurkundung in allen Lebens-und Geschäftsbereichen, für die das Gesetz die Mitwirkung von Notaren vorsieht. Rechtsrat und Vertragsgestaltung sollen nicht nur die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange berücksichtigen, sondern auch praktikabel und konfliktvermeidend sein.

Zur notariellen Tätigkeit gehören insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen in folgenden Bereichen:

  • Grundstückskauf- und -schenkungsverträge
  • Teilungserklärungen (Aufteilung in Wohnungseigentum)
  • Gründung von Kapitalgesellschaften, Handelsregisteranmeldungen
  • Unternehmenskaufverträge, Übertragung von Anteilen an Gesellschaften und Umstrukturierungen
  • Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Regelungen zu vorweggenommener Erbfolge
  • Familienrechtliche Verträge (Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
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Dr. Martin Witt

Standort:
Kiel
Sekretariat:
Emily Peter
Notariat:
Emily Peter
Fax:
+49 431 97918-38

Studium in Kiel, Referendariat in Kiel, Hamburg und Kopenhagen. Rechtsanwalt seit 2009, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Diplom-Kaufmann, Alumnus der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, Notar seit 2019

Spezialisierung: M&A - Unternehmenskauf, Unternehmensumwandlungen und -nachfolge, Gesellschaftsrecht, notarielle Leistungen

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Martin Witt liegt in der Gestaltung von Unternehmenstransaktionen, insbesondere dem Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie im Bereich der Beratung von Investoren und Unternehmern bei der Veräußerung von und bei der Beteiligung an bestehenden und neu gegründeten Unternehmen.

Darüber hinaus berät er Unternehmer und Unternehmen bei allen Arten von Umstrukturierungen einschließlich Verschmelzungen, Ab- und Aufspaltungen, Ausgliederungen und bei Squeeze Out-Vorgängen sowie allgemein auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, einschließlich des Aktienrechts, und der Unternehmensnachfolge. Zugleich ist er Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dem Transparenzregister.

Dr. Martin Witt war bis 2014 in einer auf Gesellschaftsrecht und Unternehmenskäufe spezialisierten Kanzlei in Hamburg tätig und hat zahlreiche Unternehmenskäufe – sowohl auf Käuferseite als auch auf Verkäuferseite – sowohl für Private Equity Gesellschaften als auch für Unternehmer und strategische Investoren gestaltet und beraten.

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