URHEBER- UND MEDIENRECHT.

Urheberrechtlichen Fragestellungen ergeben sich zwar insbesondere – aber nicht nur – für Medienunternehmen. Auch in anderen Branchen sind urheberrechtliche Themen zunehmend im allgemeinen Tagesgeschäft von Bedeutung – sei es zu Werbezwecken, bei der Gestaltung von Webseiten oder bei der Nutzung von Musik. BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN berät Unternehmen und Urheber aus allen Bereichen im Umgang mit eigenen oder fremden Urheberrechten - von der Entwicklung einer Geschäftsidee über die Gestaltung erforderlicher Vereinbarungen bis hin zum Führen von Verhandlungen mit Rechteinhabern oder Rechteverwertern. Dies beinhaltet erforderlichenfalls auch die gerichtliche Durchsetzung zum Schutze eigener oder zur Abwehr vermeintlicher fremder Rechte. Zum Urheber- und Medienrecht im weiteren Sinne zählt auch die außergerichtliche und ggf. gerichtliche Interessenvertretung bei der Abwehr geschäftsschädigender falscher Tatsachenbehauptungen oder unzulässiger Schmähkritik, wie sie zunehmend beispielsweise in Internetforen vorkommen. Auch bearbeiten wir Mandate im Zusammenhang mit negativer Berichterstattung in den Medien.

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Dr. Kirsten Kieckbusch

Standort:
Kaltenkirchen
Sekretariat:
Monika Kovacs
Fax:
+49 4191 91918-93

geboren 1969, Studium in Kiel, Referendariat mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung in Kiel und Schleswig, Rechtsanwältin seit 2000

Spezialisierung:   Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Dr. Kirsten Kieckbusch berät ihre Mandanten - Unternehmen, deren Gesellschafter und Organe - auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und vertritt sie in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Von 2011 bis 2022 war Dr. Kirsten Kieckbusch bei einem kreditwirtschaftlichen Verband tätig. In dieser Funktion hat sie dessen Mitglieder im Bankrecht, insbesondere im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beraten und war vertragsgestaltend tätig.

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