AGRARRECHT.

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft prägt die Anforderungen an die rechtliche Beratung. Landwirtschaftliche Zusammenschlüsse nehmen zu und verdrängen den klassischen landwirtschaftlichen Betrieb. Landwirtschaft steht immer mehr im Fokus öffentlicher Wahrnehmung. Ein Landwirt versteht sich heutzutage zusehends als Unternehmer moderner Prägung. Hier setzt unsere Beratung an.

Wir begleiten Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen oder Zusammenschlüsse in allen rechtlichen Belangen. Wir stellen dem Landwirt unser umfassendes Netzwerk zur Verfügung, um Vorhaben im Bereich Landwirtschaft, erneuerbarer Energien und Nahrungsmittelproduktion erfolgreich realisieren zu können. Dabei verstehen wir uns als interdisziplinärer Begleiter bei allen Vorhaben von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge. Zu unserer Tätigkeit gehört sowohl die umfassende Begleitung von Transaktionen – auch im Bereich erneuerbarer Energien – als auch die Beratung zum landwirtschaftlichen Grundstücksrecht nebst Grundstücksverkehrsgesetz und zum Pachtrecht. Besondere Anforderungen stellt die Gestaltung und Begleitung der Nachfolge, bei der auch steuerliche und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Im öffentlichen Recht sind das Beihilferecht und die Begleitung von landwirtschaftlichen Bauvorhaben und nicht zuletzt die Verträge im Bereich der erneuerbaren Energien („power purchase agreement“ etc.) hervorzuheben.

Jan Christiansen

Jan Christiansen

Partner, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Agrarrecht und für Erbrecht
Standort:
Flensburg
Gero von Alvensleben

Dr. Gero von Alvensleben

Rechtsanwalt
Standort:
Lübeck