NOTARE.

Unsere Notare verbinden die Seriosität und die Vertrauenswürdigkeit des Amtes mit dem Service eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Beurkundung in allen Lebens-und Geschäftsbereichen, für die das Gesetz die Mitwirkung von Notaren vorsieht. Rechtsrat und Vertragsgestaltung sollen nicht nur die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange berücksichtigen, sondern auch praktikabel und konfliktvermeidend sein.

Zur notariellen Tätigkeit gehören insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen in folgenden Bereichen

  • Grundstückskauf- und -schenkungsverträge
  • Teilungserklärungen (Aufteilung in Wohnungseigentum)
  • Gründung von Kapitalgesellschaften, Handelsregisteranmeldungen
  • Unternehmenskaufverträge, Übertragung von Anteilen an Gesellschaften und Umstrukturierungen
  • Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Regelungen zu vorweggenommener Erbfolge
  • Familienrechtliche Verträge (Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

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DER DIREKTE KONTAKT

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Dr. Max Wellenreuther

Standort:
Flensburg
Sekretariat:
Tugba Hassanoglou
Notariat:
Iris Freudenreich-Möller, Ute Blank, Catharina Wolter
Fax:
+49 461 14433-44

geboren 1983, Studium in Passau, Rechtsanwalt seit 2011, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar seit 2018

Spezialisierung: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, notarielle Leistungen.

Dr. Max Wellenreuther berät und vertritt Unternehmen, deren Gesellschafter und Organe schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Im Arbeitsrecht berät Dr. Wellenreuther Arbeitgeber als auch Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer) in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich. Ein Schwerpunkt bildet dabei die Beratung von Unternehmen bei Umstrukturierungsmaßnahmen. und Transaktionen.

Im Handels- und Gesellschaftsrecht berät Dr. Wellenreuther Unternehmer und Unternehmen bei der Gründung von Personen- sowie Kapitalgesellschaften, der Gestaltung von Verträgen sowie bei streitigen Auseinandersetzungen.

Dr. Wellenreuther ist seit dem Jahr 2015 als Lehrbeauftragter an der Hochschule Flensburg tätig.

 

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