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Expertise in notariellen Leistungen

NOTARE.

Unsere Notare verbinden die Seriosität und die Vertrauenswürdigkeit des Amtes mit dem Service eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Beurkundung in allen Lebens-und Geschäftsbereichen, für die das Gesetz die Mitwirkung von Notaren vorsieht. Rechtsrat und Vertragsgestaltung sollen nicht nur die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange berücksichtigen, sondern auch praktikabel und konfliktvermeidend sein.

Zur notariellen Tätigkeit gehören insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen in folgenden Bereichen:

  • Grundstückskauf- und -schenkungsverträge
  • Teilungserklärungen (Aufteilung in Wohnungseigentum)
  • Gründung von Kapitalgesellschaften, Handelsregisteranmeldungen
  • Unternehmenskaufverträge, Übertragung von Anteilen an Gesellschaften und Umstrukturierungen
  • Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge,  Erbausschlagungen und Regelungen zu vorweggenommener Erbfolge
  • Familienrechtliche Verträge (Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
NOTARIELLE ONLINE-FORMULARE

Wir unterstützen Sie dabei, notarielle Angelegenheiten so einfach und effizient wie möglich vorzubereiten. Bitte nutzen Sie für Ihre Dateneingabe die folgenden Online‑Formulare.

ZU DEN FORMULAREN

ONLINE-BEURKUNDUNG

Bestimmte Beurkundungen und Beglaubigungen im Gesellschaftsrecht können auch online erfolgen, wie z.B.:

  • Gründung von Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt), inkl. Gründungsvollmachten
  • Anmeldungen zum Handelsregister, zum Gesellschaftsregister, zum Partnerschaftsregister sowie zum Genossenschafts- und Vereinsregister
  • Einvernehmliche Gesellschafterbeschlüsse (z. B. Satzungsänderungen, Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Liquidation)

Weitere Informationen zur Vorbereitung eines notariellen Online-Termins und zu den technischen Anforderungen finden Sie auf der Übersichtsseite der Bundesnotarkammer.

ONLINE-BEURKUNDUNG

Wenden Sie sich bei Fragen gerne jederzeit an die Mitarbeiter des zuständigen Notars.

ZUSTÄNDIGE NOTARE

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