Auf dem Gebiet des Handels- und Vertriebsrechts wird BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN vorrangig von Industrie- und Handelsunternehmen beauftragt. Wir entwerfen und prüfen Verträge in den Bereichen des Handelsvertreter-, Vertragshändler- sowie des Franchise- und Lizenzrechts unter Berücksichtigung europarechtlicher und insbesondere kartellrechtlicher Vorgaben. Wir vertreten und beraten in- und ausländische Hersteller bzw. Vertragshändler im Zusammenhang mit Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters oder Vertragshändlers nach Beendigung ihres Vertragsverhältnisses. Darüber hinaus erstellen wir individuelle, auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen.