Wir beraten und vertreten Mandanten auf allen Gebieten des individuellen und des kollektiven Arbeits- und Dienstrechts in außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zu unserem Mandantenkreis gehören neben Arbeitgebern auch Organmitglieder und leitende Angestellte. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung privater und öffentlicher Arbeitgeber sowie kirchlicher und sonstiger karitativer Anstellungsträger im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, beispielsweise in der Verhandlung von Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialplänen oder in der Vertretung in Einigungsstellen sowie in der Führung von Tarifverhandlungen. Wir erarbeiten mit unseren Mandanten Lösungen für arbeitsrechtliche Problemstellungen bei Um- und Restrukturierungsmaßnahmen, Betriebsübergängen, Transaktionen und – aufgrund unserer langjährigen Expertise im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes – auch bei Privatisierungs- und Rekommunalisierungsprojekten sowie bei vergleichbaren Vorgängen und begleiten die Umsetzung dieser Konzepte.