BAU- UND ARCHITEKTENRECHT.
Unsere Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht beruht auf der erfolgreichen Begleitung zahlreicher Projekte für private Investoren und öffentliche Auftraggeber einerseits sowie Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen andererseits. Unseren Fokus richten wir bei Gebäuden und sonstigen Bauwerken ebenso wie im Anlagenbau dabei gleichermaßen auf die Gestaltung und Verhandlung von Vertragswerken, die Baubegleitung von Projekten und die Konfliktlösung. Wir helfen bei der Lösung von Rechtsproblemen in den Bereichen "Entwickeln, Planen, Bauen". Für den Erwerb und die Nutzung von Immobilien entwerfen und verhandeln wir öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verträge und beraten bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Wir unterstützen und vertreten Architekten und Ingenieure bei Vertragsgestaltungs-, Haftungs- und Honorarfragen.