Bei der Gestaltung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgelösungen gilt es eine Vielzahl unterschiedlicher - mitunter gegenläufiger - Interessen in Einklang zu bringen. Ausgehend von den individuellen Wünschen des Mandanten geht es darum, die vielfältigen erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte in ihrem Zusammenhang zu berücksichtigen. Damit korrespondiert ein Beratungsspektrum, das von der Gestaltung letztwilliger Verfügungen sowie lebzeitiger Rechtsgeschäfte im Bereich des Schenkungs-, Ehe- und Gesellschafts- bzw. Stiftungsrechts über die Erarbeitung komplexer Nachfolgekonzepte bis hin zur Vertretung in streitigen Erbauseinandersetzungen reicht.
geboren 1972 in Flensburg, Studium in Regensburg und Göttingen, Rechtsanwalt seit 2000, Notar seit 2016. Fachanwalt für Agrarrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Jan Christiansen berät im Erbrecht umfassend. Hierzu gehört insbesondere die Nachfolgeplanung zu Lebzeiten und die Erbauseinandersetzung im Anschluss an einen Erbfall.
Im Agrarrecht ist Jan Christiansen in den zivilrechtlichen Bereichen des Grundstücks-, Pacht- und Gesellschaftsrechts beratend tätig. Soweit öffentlich-rechtliche Fragestellungen eine Rolle spielen, greift er ergänzend auf die Expertise unserer öffentlich-rechtlichen Abteilung zurück. Zu den Beratungsschwerpunkten im Agrarrecht zählt namentlich die Begleitung von An- und Verkäufen landwirtschaftlicher Unternehmen sowie die Gestaltung von Hofübergaben.
Jan Christiansen ist u.a. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht – Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.V. – er ist weiterhin Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Agrarrecht der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.