Zu unseren zentralen Beratungsfeldern zählt das Gesellschaftsrecht. Das Spektrum unserer Mandanten reicht dabei von "Start-up"-Unternehmen über Familiengesellschaften und größere mittelständische Unternehmen bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Gestaltungsberatung, beispielsweise bei der Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften sowie bei der Unternehmensnachfolge und der Bildung von Joint Ventures im In- und Ausland, als auch die Beilegung von Konflikten zwischen Gesellschaftern. Wir vertreten unsere Mandanten zudem regelmäßig in gesellschaftsrechtlichen Spezialverfahren wie aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen und Spruch- oder Freigabeverfahren nach dem Umwandlungsgesetz.