Die Expertise unserer Anwälte umfasst alle relevanten Bereiche des Immobilienrechts in allen Asset-Klassen einschließlich der Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie z.B. zu dem Gesellschaftsrecht, dem Erbrecht und dem öffentlichen Recht. Unsere Leistungen erstrecken sich auf die rechtliche Prüfung aller Dokumente im Vorfeld von Immobilientransaktionen, die Gestaltung und Verhandlung von Immobilienkaufverträgen einschließlich der Transaktionsstruktur, die Gestaltung einer sinnvollen Finanzierungsstruktur bis hin zur Entwicklung einer Immobilie im Anschluss eines Erwerbes. Aufgrund der langjährigen und eingehenden Praxiserfahrungen unserer Anwälte darf ein vertieftes immobilienwirtschaftliches Verständnis vorausgesetzt werden.