Der Entwurf nimmt die Kritik des Bundesrechnungshofs auf, dass Fraktionsmitarbeitende staatliche finanzielle Mittel für den Wahlkampf nutzen, ohne dass es einen ausreichenden Fraktionsbezug gebe. Es soll klargestellt werden, dass die Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit auch in sozialen Netzwerken gelten. Harding begrüßt zwar den aktuellen Gesetzentwurf, fände es aber "wünschenswert, auch die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Funktionsträger in Regierungsverantwortung zu regulieren". Dr. Nicolas Harding ist Teil des Dezernats für öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht bei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN und ist in dieser Funktion gemeinsam mit Herrn Dr. Kalscheuer beratend tätig. Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link.