geboren 1977, Studium in Kiel, Rechtsanwältin seit 2006, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Spezialisierung: Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Dr. Friderike Pannier schwerpunktmäßig Kreditinstitute, gerichtlich wie außergerichtlich, auch überregional, besonders im Bereich des Kreditvertrags- und Kreditsicherheitenrechts sowie in anlageberatungsrechtlichen Fragestellungen. Daneben betreut sie wirtschafts- und erbrechtliche Mandate, überprüft und entwirft Allgemeine Geschäftsbedingungen und vertritt Krankenhäuser im Bereich des Medizinrechts.