Der Erntebericht 2018 zeigt, dass das Land Schleswig-Holstein von den Folgen der Dürre besonders stark betroffen ist. Der Rückgang der Getreideernte beträgt hier 33,7 Prozent gegenüber dem dreijährigen Durchschnitt. Insgesamt sind nach Einschätzung der Länder deutschlandweit etwa 10 000 Betriebe so sehr betroffen, dass sie in ihrer Existenz gefährdet sind.
Die Bundeslandwirtschaftsministerin stufte die Wetterlage der vergangenen Monate als „außergewöhnliches Wetterereignis von nationalem Ausmaß“ ein und schlug ein Bund-Länder-Hilfsprogramm in Höhe von rund 340 Millionen Euro für existenzgefährdete Betriebe vor. Es werden sich voraussichtlich 14 Länder an einem Bund-Länder-Programm beteiligen.
Schäden werden zu 50 Prozent bei den Betroffenen und Berechtigten ausgeglichen. Davon übernehmen Bund und Länder je die Hälfte. Die Gewährung der Mittel erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen über die Bund-Länder-Hilfsmaßnahmen sollen bis Mitte September 2018 vorliegen.
Unter welchen Voraussetzungen werden die Beihilfen bewilligt?
Die Agrarbeihilfen richten sich nach der „Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse“.
Betroffene Landwirte können bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle einen Antrag auf Gewährung staatlicher Zuwendungen stellen. Sie müssen nachweisen, dass sie mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung durch die diesjährigen Witterungsverhältnisse verloren haben und bedürftig sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung finanzieller Mittel besteht allerdings nicht. Die Länder können Abschlagszahlungen vor einer abschließenden Prüfung gewähren, um eine schnelle Hilfe zu ermöglichen.
Welche Schäden werden ersetzt?
Mit dem Förderprogramm sollen die Schäden ersetzt werden, die im unmittelbar kausalen Zusammenhang mit den widrigen Witterungsverhältnissen stehen. Dies umfasst auch außergewöhnliche Aufwendungen wie Futterzukäufe in der Viehhaltung, Reparaturkosten einschließlich der Beräumung von Produktions- und Gebäudeflächen sowie der Instandsetzung von Versorgungswegen.
Der Gesamtschaden setzt sich zusammen aus der Summe der Einkommensminderungen sowie der Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen, land- und forstwirtschaftlicher Infrastruktur, Maschinen und Geräten sowie am Tierbestand und an Lagerbeständen in der Landwirtschaft. Ersatzleistungen durch Versicherungen sind anzurechnen.
Dr. Johannes Badenhop