Dr. Fiete Kalscheuer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Verwaltungsrecht und Spezialist für das Verfassungsrecht bei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN, beantwortete in einem Interview mit den Kieler Nachrichten die Frage, ob und inwiefern diese Maßnahme rechtmäßig ist. In dem Interview zeigt Dr. Kalscheuer die rechtlichen Grenzen auf, da für ein Hausverbot die Gefahrenabwehr im Vordergrund stehe und anstelle des Blicks zurück (vergangene Handlung der Person) der Blick nach vorn (künftige Handlungen der Person) im Vordergrund stehe. Angesichts dieser Unterscheidung bezweifelt Dr. Kalscheuer in diesem konkreten Fall die Rechtmäßigkeit des Hausverbots. Das gesamte Interview finden Sie hier.