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Herr Dr. Kalscheuer stellt in seinem Beitrag die Parallelen zwischen Kants allgemeinem Rechtsgesetz und der nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit dar.
Bereits Kant war der Auffassung, dass auch vermeintlich banale Handlungen oder sogar vermeintlich unmoralische Handlungen rechtlichen Schutz genießen. Die Konsequenzen dieser Auffassung erläutert Herr Dr. Kalscheuer anhand aktueller Fälle.
Mit Kants Rechtslehre und dem verfassungsrechtlichen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit hat sich Herr Dr. Kalscheuer bereits im Rahmen seiner Doktorarbeit beschäftigt. Er ist Teil des Dezernats für Verfassungsrecht bei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN und ist in dieser Funktion gemeinsam mit Charlotte Gaschke und Dr. Nicolas Harding beratend tätig.