Nicolas Harding verfasst Gastbeitrag für F.A.Z. Einspruch

Herr Dr. Nicolas Harding hatte die Gelegenheit, für die Rubrik „Einspruch“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) einen Gastbeitrag über die Äußerungsbefugnisse von Hoheitsträgern in Regierungsverantwortung im Zusammenhang mit der AfD zu verfassen.

 

Hier geht es zu dem Beitrag.

In dem Beitrag setzt sich Herr Dr. Harding mit aktuellen Äußerungen von Bundesministern und Ministerpräsidenten auseinander und analysiert ihre Vereinbarkeit mit der politischen Neutralitätspflicht, der Hoheitsträger unterliegen. Sie verbietet es Bürgermeistern, Ministern und Ministerpräsidenten grundsätzlich, sich negativ über politische Parteien zu äußern.

Herr Dr. Harding weist jedoch darauf hin, dass für die von der AfD ausgehenden Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat eine vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Ausnahme greift, die es Hoheitsträgern erlaubt, vor der AfD zu warnen, ohne dabei gegen die politische Neutralitätspflicht zu verstoßen. Weist eine solche Warnung einen hinreichenden Kontext zu einer von der AfD ausgehenden Gefahr auf und existiert ein konkreter Äußerungsanlass, sind Eingriffe in die Rechte der AfD verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Mit dieser Thematik hat Herr Dr. Harding sich bereits im Rahmen seiner Doktorarbeit vertieft auseinandergesetzt. Er ist Teil des Dezernats für öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht bei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN und ist in dieser Funktion gemeinsam mit Herrn Dr. Kalscheuer beratend tätig.