NOTARE.

Unsere Notare verbinden die Seriosität und die Vertrauenswürdigkeit des Amtes mit dem Service eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Beurkundung in allen Lebens-und Geschäftsbereichen, für die das Gesetz die Mitwirkung von Notaren vorsieht. Rechtsrat und Vertragsgestaltung sollen nicht nur die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange berücksichtigen, sondern auch praktikabel und konfliktvermeidend sein.

Zur notariellen Tätigkeit gehören insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen in folgenden Bereichen

  • Grundstückskauf- und -schenkungsverträge
  • Teilungserklärungen (Aufteilung in Wohnungseigentum)
  • Gründung von Kapitalgesellschaften, Handelsregisteranmeldungen
  • Unternehmenskaufverträge, Übertragung von Anteilen an Gesellschaften und Umstrukturierungen
  • Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Regelungen zu vorweggenommener Erbfolge
  • Familienrechtliche Verträge (Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

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Prof. Dr. Mathias Nebendahl

Standort:
Kiel
Sekretariat:
Susanne Lüdtke, Mareike Bittner, Celina Bäthjer
Notariat:
Katrin Latussek
Fax:
+49 431 97918-37

geboren 1961, Studium in Kiel und München, Rechtsanwalt seit 1992, Honorarprofessor für Medizinrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Lehrbeauftragter im Studiengang Hospital-Management der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Notar seit 2000

Spezialisierung: Arbeitsrecht, Medizin-, Krankenhaus- und Gesundheitsrecht, Vergaberecht, Beihilferecht, Planungs- und Umweltrecht, notarielle Leistungen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Professor Nebendahl schwerpunktmäßig für private und öffentliche Arbeitgeber und leitende Mitarbeiter in allen Fragen des individuellen und – schwerpunktmäßig – des kollektiven Arbeitsrechts vorwiegend beratend aber auch forensisch tätig. Als Fachanwalt für Medizinrecht vertritt er niedergelassene Ärzte und Krankenhausträger, aber auch alle nichtärztlichen Leistungserbringer in allen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen von der Neu- oder Reorganisation der medizinischen Leistungserbringung über Fragen des Vertragsarztrechtes und der Abrechnung medizinischer Leistungen bis zu arzthaftungsrechtlichen Fallgestaltungen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Professor Nebendahl überwiegend im Bereich des öffentlichen Planungs- und Umweltrechts insbesondere im Zusammenhang mit planungsrelevanten Großvorhaben tätig. Im Bereich des Vergaberechts und des Beihilferechts berät Professor Nebendahl schwerpunktmäßig öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Durchführung und gerichtlichen Nachprüfung komplexer Vergabeverfahren wie z.B. der Vergabe von umfangreichen Bauleistungen, EDV-Leistungen, Schienenpersonennahverkehrsleistungen und deren Finanzierung.

Professor Nebendahl ist Honorarprofessor für Gesundheitsrecht an der Juristischen Fakultät und Lehrbeauftragter an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Studiengang Hospital-Management. Er ist Autor zahlreicher rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen auf den Gebieten Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht. Außerdem ist er Mitglied der Zulassungsausschüsse Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein.

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