ARBEITSRECHT.

Wir beraten und vertreten Mandanten auf allen Gebieten des individuellen und des kollektiven Arbeits- und Dienstrechts in außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zu unserem Mandantenkreis gehören neben Arbeitgebern auch Organmitglieder und leitende Angestellte. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung privater und öffentlicher Arbeitgeber sowie kirchlicher und sonstiger karitativer Anstellungsträger im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, beispielsweise in der Verhandlung von Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialplänen oder in der Vertretung in Einigungsstellen sowie in der Führung von Tarifverhandlungen. Wir erarbeiten mit unseren Mandanten Lösungen für arbeitsrechtliche Problemstellungen bei Um- und Restrukturierungsmaßnahmen, Betriebsübergängen, Transaktionen und – aufgrund unserer langjährigen Expertise im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes – auch bei Privatisierungs- und Rekommunalisierungsprojekten sowie bei vergleichbaren Vorgängen und begleiten die Umsetzung dieser Konzepte.

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Prof. Dr. Mathias Nebendahl

Standort:
Kiel
Sekretariat:
Susanne Lüdtke, Mareike Bittner, Celina Bäthjer
Notariat:
Katrin Latussek
Fax:
+49 431 97918-37

geboren 1961, Studium in Kiel und München, Rechtsanwalt seit 1992, Honorarprofessor für Medizinrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Lehrbeauftragter im Studiengang Hospital-Management der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Notar seit 2000

Spezialisierung: Arbeitsrecht, Medizin-, Krankenhaus- und Gesundheitsrecht, Vergaberecht, Beihilferecht, Planungs- und Umweltrecht, notarielle Leistungen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Professor Nebendahl schwerpunktmäßig für private und öffentliche Arbeitgeber und leitende Mitarbeiter in allen Fragen des individuellen und – schwerpunktmäßig – des kollektiven Arbeitsrechts vorwiegend beratend aber auch forensisch tätig. Als Fachanwalt für Medizinrecht vertritt er niedergelassene Ärzte und Krankenhausträger, aber auch alle nichtärztlichen Leistungserbringer in allen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen von der Neu- oder Reorganisation der medizinischen Leistungserbringung über Fragen des Vertragsarztrechtes und der Abrechnung medizinischer Leistungen bis zu arzthaftungsrechtlichen Fallgestaltungen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Professor Nebendahl überwiegend im Bereich des öffentlichen Planungs- und Umweltrechts insbesondere im Zusammenhang mit planungsrelevanten Großvorhaben tätig. Im Bereich des Vergaberechts und des Beihilferechts berät Professor Nebendahl schwerpunktmäßig öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption, Durchführung und gerichtlichen Nachprüfung komplexer Vergabeverfahren wie z.B. der Vergabe von umfangreichen Bauleistungen, EDV-Leistungen, Schienenpersonennahverkehrsleistungen und deren Finanzierung.

Professor Nebendahl ist Honorarprofessor für Gesundheitsrecht an der Juristischen Fakultät und Lehrbeauftragter an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Studiengang Hospital-Management. Er ist Autor zahlreicher rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen auf den Gebieten Arbeits-, Medizin- und Verwaltungsrecht. Außerdem ist er Mitglied der Zulassungsausschüsse Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein.

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