Auf dem Gebiet des Bank- und Finanzrechts gehören Banken, mittelständische Unternehmen und private Investoren zu unseren Mandanten. Wir überprüfen und gestalten Verträge für die Gewährung und Aufnahme von Darlehen sowie für Projekt-, Immobilien- und Akquisitionsfinanzierungen. Zu unseren Aufgaben gehört auch die rechtliche Evaluierung von Kreditrisiken. Außerdem beraten wir börsennotierte Gesellschaften und Kreditinstitute im Bereich des Aufsichtsrechts, beispielsweise nach dem Wertpapierhandels-, dem Kreditwesen- oder dem Börsengesetz. Im Zusammenhang mit Fonds und Kapitalanlagen gehören Banken, Projektentwickler und private Investoren zu unseren Auftraggebern.
geboren 1977, Studium in Kiel, Rechtsanwältin seit 2006, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Spezialisierung: Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gewerbliches Mietrecht sowie Medizinrecht.
Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Dr. Friderike Pannier schwerpunktmäßig Kreditinstitute, gerichtlich wie außergerichtlich, auch überregional, besonders im Bereich des Kreditvertrags- und Kreditsicherheitenrechts sowie in anlageberatungsrechtlichen Fragestellungen. Daneben betreut sie wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Mandate, überprüft und entwirft Allgemeine Geschäftsbedingungen und vertritt Krankenhäuser im Bereich des Medizinrechts.