BANK- UND FINANZRECHT.

Auf dem Gebiet des Bank- und Finanzrechts gehören Banken, mittelständische Unternehmen und private Investoren zu unseren Mandanten. Wir überprüfen und gestalten Verträge für die Gewährung und Aufnahme von Darlehen sowie für Projekt-, Immobilien- und Akquisitionsfinanzierungen. Zu unseren Aufgaben gehört auch die rechtliche Evaluierung von Kreditrisiken. Außerdem beraten wir börsennotierte Gesellschaften und Kreditinstitute im Bereich des Aufsichtsrechts, beispielsweise nach dem Wertpapierhandels-, dem Kreditwesen- oder dem Börsengesetz. Im Zusammenhang mit Fonds und Kapitalanlagen gehören Banken, Projektentwickler und private Investoren zu unseren Auftraggebern.

67
profileheadimage
profileheadimage

Dr. Kirsten Kieckbusch

Standort:
Kaltenkirchen
Sekretariat:
Monika Kovacs
Fax:
+49 4191 91918-93

geboren 1969, Studium in Kiel, Referendariat mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung in Kiel und Schleswig, Rechtsanwältin seit 2000

Spezialisierung:   Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Dr. Kirsten Kieckbusch berät ihre Mandanten - Unternehmen, deren Gesellschafter und Organe - auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und vertritt sie in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Von 2011 bis 2022 war Dr. Kirsten Kieckbusch bei einem kreditwirtschaftlichen Verband tätig. In dieser Funktion hat sie dessen Mitglieder im Bankrecht, insbesondere im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beraten und war vertragsgestaltend tätig.

Mehr zeigen Weniger zeigen