Auf dem Gebiet des Bank- und Finanzrechts gehören Banken, mittelständische Unternehmen und private Investoren zu unseren Mandanten. Wir überprüfen und gestalten Verträge für die Gewährung und Aufnahme von Darlehen sowie für Projekt-, Immobilien- und Akquisitionsfinanzierungen. Zu unseren Aufgaben gehört auch die rechtliche Evaluierung von Kreditrisiken. Außerdem beraten wir börsennotierte Gesellschaften und Kreditinstitute im Bereich des Aufsichtsrechts, beispielsweise nach dem Wertpapierhandels-, dem Kreditwesen- oder dem Börsengesetz. Im Zusammenhang mit Fonds und Kapitalanlagen gehören Banken, Projektentwickler und private Investoren zu unseren Auftraggebern.
geboren 1969, Studium in Kiel, Referendariat mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung in Kiel und Schleswig, Rechtsanwältin seit 2000
Spezialisierung: Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Dr. Kirsten Kieckbusch berät ihre Mandanten - Unternehmen, deren Gesellschafter und Organe - auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und vertritt sie in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Von 2011 bis 2022 war Dr. Kirsten Kieckbusch bei einem kreditwirtschaftlichen Verband tätig. In dieser Funktion hat sie dessen Mitglieder im Bankrecht, insbesondere im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beraten und war vertragsgestaltend tätig.