BANK- UND FINANZRECHT.

Auf dem Gebiet des Bank- und Finanzrechts gehören Banken, mittelständische Unternehmen und private Investoren zu unseren Mandanten. Wir überprüfen und gestalten Verträge für die Gewährung und Aufnahme von Darlehen sowie für Projekt-, Immobilien- und Akquisitionsfinanzierungen. Zu unseren Aufgaben gehört auch die rechtliche Evaluierung von Kreditrisiken. Außerdem beraten wir börsennotierte Gesellschaften und Kreditinstitute im Bereich des Aufsichtsrechts, beispielsweise nach dem Wertpapierhandels-, dem Kreditwesen- oder dem Börsengesetz. Im Zusammenhang mit Fonds und Kapitalanlagen gehören Banken, Projektentwickler und private Investoren zu unseren Auftraggebern.

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Dr. Oswald Kleiner

Standort:
Lübeck
Sekretariat:
Lea Gintarra
Notariat:
Ulrike Wienmeister, Anja Tretow, Rossella Bentien
Fax:
+49 451 70289-40

geboren 1961, Studium in Hamburg, Rechtsanwalt seit 1992, Notar seit 2000

Spezialisierung: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, notarielle Leistungen.

Dr. Oswald Kleiner berät und vertritt Unternehmen und Unternehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts. Wesentliche Tätigkeitsfelder sind dabei die Gründung, Umwandlung oder der Verkauf von Gesellschaften bzw. ihrer Anteile, insbesondere auch bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Eine enge Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer des Mandanten ist dabei unerlässliche Voraussetzung.

Im Bereich des Vergaberechts berät Dr. Kleiner überwiegend öffentliche Auftraggeber bei der Konzeptionierung, Durchführung und gerichtlicher Nachprüfung von formellen Vergaben sowie strukturierten Bieterverfahren, z.B. im Infrastrukturbereich, bei der Vergabe umfangreicher Bauleistungen und  im Rahmen von Public Private Partnerships.

Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit von Dr. Kleiner bildet das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung von Transaktionen unterschiedlicher Größe und bei der Gestaltung sowie Durchführung von Grundstücksgeschäften.

Im Erbrecht ist Dr. Kleiner  außergerichtlich beratend/gestaltend und gerichtlich tätig. Hier steht vielfach die Abfassung des Testaments im Vordergrund, um dem Willen des Erblassers  unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien Geltung zu verschaffen. Dabei geht es nicht nur um die Erbfolge selbst, sondern je nach Sachverhalt auch um das Pflichtteilsrecht. Im Unternehmensbereich muss häufig die Bedeutung von Gesellschaftsverträgen für den Spielraum erbrechtlicher Gestaltung beachtet werden.

 Dr. Kleiner gehört dem Vorstand mehrerer Stiftungen an.

Dr. Oswald Kleiner ist stellvertretendes Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts.

 

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