COMPLIANCE.

Wir beraten unsere Mandanten individuell in allen Bereichen rund um das Thema Compliance:

Typischerweise beginnen wir mit der Analyse der von den Mandanten benannten Risikobereiche. Dazu gehören die Sammlung der existierenden unternehmensinternen Compliance-Regeln und die Prüfung der mandantenspezifischen Risiken im Kartellrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz und bei der Anti-Korruption. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln, strukturieren und implementieren wir auf der Grundlage der Risikoanalyse ein Compliance Management System („CMS“). Ein typisches CMS umfasst den Aufbau einer Compliance-Organisation mit entsprechenden Reaktionsszenarien und Reporting-Strukturen, die Entwicklung einer Risikomatrix inklusive der den Risiken angepassten Kontrollen sowie die Entwicklung von Schulungen inklusive der Vorbereitung auf mögliche Durchsuchungssituationen.

Wir begleiten und übernehmen regelmäßig die Durchführung umfangreicher interner Untersuchungen. Dabei können wir auf eine langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Interviews und der IT-gestützten Analyse von Daten zurückgreifen.

Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der strategischen Beratung der Geschäftsleitung zu den rechtlichen Anforderungen, denen sie aufgrund der sich ständig weiter entwickelnden gesetzlichen und richterrechtlichen Anforderungen unterliegt.

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Dr. Markus Jurawitz

Standort:
Kiel
Sekretariat:
Henrijette Grüssel
Fax:
+49 431 97918-38

geboren 1990, Studium an der Universität Tübingen, Förderung mit dem Deutschlandstipendium, Referendariat in Stuttgart (mit Ergänzungsstudium an der DUV Speyer), Rechtsanwalt seit 2018

Spezialisierung: Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A – Unternehmenskauf, Compliance

Markus Jurawitz berät schwerpunktmäßig Unternehmen im Zusammenhang mit Transaktionen und Umstrukturierungen. Daneben berät er Unternehmen und deren Gesellschafter auf dem Gebiet des gesamten Gesellschaftsrechts und bei der Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen. Im Bereich Compliance berät Herr Jurawitz vorwiegend zu Fragen im Zusammenhang mit geldwäscherechtlichen Pflichten der Unternehmen (z.B. Mitteilungspflichten zum Transparenzregister). Vor seiner Tätigkeit bei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN war Herr Jurawitz in einer auf streitige Gesellschafterprozesse und Organhaftung spezialisierten Kanzlei in Stuttgart tätig.

Mitgliedschaften: Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e.V.

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