Wir beraten auf allen Feldern des Rechts der Erneuerbaren Energien, insbesondere zu den regenerativen Energieressourcen Windkraft, Solarkraft und Biogas. Außerdem sind wir Ansprechpartner für Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erzeugung, dem Transport und der Abgabe von Wasserstoff. Unsere Beratung erstreckt sich dabei auf alle Phasen der Projektentwicklung vom Planungsbeginn bis zum Anlagenbetrieb. Wir stehen Kommunen, Stadtwerken, Projektentwicklern, Investoren und Interessenverbänden dabei mit Experten aus dem Bereich des (öffentlichen) Planungs- und Umweltrechts, des Agrar- und Transaktionsrechts sowie des (privaten) Bau- und Architektenrechts zur Verfügung. Weitere relevante Beratungsfelder sind das Immobilienrecht sowie das (gewerbliche) Miet- und Pachtrecht.
geboren 1972 in Flensburg, Studium in Regensburg und Göttingen, Rechtsanwalt seit 2000, Notar seit 2016. Fachanwalt für Agrarrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Jan Christiansen berät im Erbrecht umfassend. Hierzu gehört insbesondere die Nachfolgeplanung zu Lebzeiten und die Erbauseinandersetzung im Anschluss an einen Erbfall.
Im Agrarrecht ist Jan Christiansen in den zivilrechtlichen Bereichen des Grundstücks-, Pacht- und Gesellschaftsrechts beratend tätig. Soweit öffentlich-rechtliche Fragestellungen eine Rolle spielen, greift er ergänzend auf die Expertise unserer öffentlich-rechtlichen Abteilung zurück. Zu den Beratungsschwerpunkten im Agrarrecht zählt namentlich die Begleitung von An- und Verkäufen landwirtschaftlicher Unternehmen sowie die Gestaltung von Hofübergaben.
Jan Christiansen ist u.a. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht – Vereinigung für Agrar- und Umweltrecht e.V. – er ist weiterhin Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Agrarrecht der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.