BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN berät Universitätskliniken, Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und nicht ärztliche Leistungserbringer. Unsere Tätigkeit für niedergelassene Ärzte reicht von der Praxisgründung, dem Erwerb der vertragsärztlichen Zulassung über die Neu- oder Umgestaltung der ärztlichen Leistungserbringung, MVZ, Praxiskooperationen, sämtliche Fragen vertragsärztlicher Tätigkeit (Abrechnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Medikamentenregress etc.), des ärztlichen Berufsrechts bis zur Vertretung von Ärzten in arzthaftungsrechtlichen Fallgestaltungen. Krankenhausträger unterstützen wir in allen Bereichen des Medizinrechts. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei die Beratung bei Re- und Umstrukturierungen, Begründung und Ausgestaltung von verschiedenen Kooperationsformen mit ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungserbringern und im Bereich der Krankenhausfinanzierung. Das ärztliche Arbeitsrecht, das Chefarztrecht und das Dienst- und Besoldungsrecht der Krankenhausärzte gehören ebenso zu unserem Kompetenzbereich.
geboren 1978, Ausbildung zur Steuerfachangestellten, Studium in Berlin, Rechtsanwältin seit 2011, Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialisierung: Medizin- und Gesundheitsrecht, Arbeitsrecht
Dr. Susann Rochlitz berät Ärzte, Krankenhausträger und nichtärztliche Einrichtungen in allen Bereichen des Medizinrechts, insbesondere in sämtlichen Fragen vertragsärztlicher Tätigkeit einschließlich zulassungs- und berufsrechtlicher Angelegenheiten, in Fragen von Praxiskooperationen sowie in arzthaftungsrechtlichen Fallgestaltungen. Im Bereich des Arbeitsrechts vertritt sie schwerpunktmäßig private und öffentliche Arbeitgeber und leitende Mitarbeiter in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Dr. Rochlitz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.