Unsere Notare verbinden die Seriosität und die Vertrauenswürdigkeit des Amtes mit dem Service eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung und Beurkundung in allen Lebens-und Geschäftsbereichen, für die das Gesetz die Mitwirkung von Notaren vorsieht. Rechtsrat und Vertragsgestaltung sollen nicht nur die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange berücksichtigen, sondern auch praktikabel und konfliktvermeidend sein.
Zur notariellen Tätigkeit gehören insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen in folgenden Bereichen:
geboren 1961, Studium in Hamburg, Rechtsanwalt seit 1992, Notar seit 2000
Spezialisierung: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, notarielle Leistungen.
Dr. Oswald Kleiner berät und vertritt Unternehmen und Unternehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts. Wesentliche Tätigkeitsfelder sind dabei die Gründung, Umwandlung oder der Verkauf von Gesellschaften bzw. ihrer Anteile, insbesondere auch bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Eine enge Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer des Mandanten ist dabei unerlässliche Voraussetzung.
Im Bereich des Vergaberechts berät Dr. Kleiner überwiegend öffentliche Auftraggeber bei der Konzeptionierung, Durchführung und gerichtlicher Nachprüfung von formellen Vergaben sowie strukturierten Bieterverfahren, z.B. im Infrastrukturbereich, bei der Vergabe umfangreicher Bauleistungen und im Rahmen von Public Private Partnerships.
Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit von Dr. Kleiner bildet das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung von Transaktionen unterschiedlicher Größe und bei der Gestaltung sowie Durchführung von Grundstücksgeschäften.
Im Erbrecht ist Dr. Kleiner außergerichtlich beratend/gestaltend und gerichtlich tätig. Hier steht vielfach die Abfassung des Testaments im Vordergrund, um dem Willen des Erblassers unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien Geltung zu verschaffen. Dabei geht es nicht nur um die Erbfolge selbst, sondern je nach Sachverhalt auch um das Pflichtteilsrecht. Im Unternehmensbereich muss häufig die Bedeutung von Gesellschaftsverträgen für den Spielraum erbrechtlicher Gestaltung beachtet werden.
Dr. Kleiner gehört dem Vorstand mehrerer Stiftungen an.
Dr. Oswald Kleiner ist stellvertretendes Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts.