ÖFFENTLICHES RECHT.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN ist traditionell das Öffentliche Recht. Aufgrund der Spezialisierung und der Anzahl unserer Anwälte im Öffentlichen Recht ist es uns möglich, in umfangreichen Verfahren größere Teams mit rechtsgebietsübergreifenden Kompetenzen zusammenzustellen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten vornehmlich


im öffentlichen Bau- und Planungsrecht,

Wir gestalten für Gemeinden und Vorhabenträger städtebauliche Verträge, insbesondere Erschließungsverträge und Durchführungsverträge für Wohn- und Gewerbeerschließungen, großflächigen Einzelhandel, Windenergie-, Biomasse- oder Photovoltaikanlagen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie in Genehmigungsverfahren nach der jeweiligen Landesbauordnung und dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Bauherren, Gemeinden und Nachbarn unterstützen wir in einstweiligen Rechtsschutzverfahren, Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen sowie in Normenkontrollverfahren.
Wir unterstützen Vorhabenträger bei der rechtssicheren Gestaltung von Planungsunterlagen sowie Genehmigungsbehörden bei der Erstellung von Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen nach dem Fachplanungsrecht (beispielsweise dem Bundesfernstraßengesetz) sowie in gerichtlichen Verfahren.


im Umweltrecht,

Im Umweltrecht beraten wir Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie Privatpersonen in den Bereichen des Abfallrechts, Immissionsschutzrechts, Bodenschutz- und Wasserrechts sowie des Tier- und Artenschutzrechts. Zu unseren Aufgaben gehört es, die Durchführung von Infrastrukturprojekten zu unterstützen und im Rahmen der Ansiedlung von Windenergieparks zu beraten. Wir unterstützen Gemeinden, Gemeindeverbände und Eigentümer bei der Lösung rechtlicher Probleme, die im Zusammenhang mit der Sanierung verunreinigter Grundstücke auftreten.


im Zuwendungs- und EU-Beihilfenrecht,

Wir beraten in allen Fragen des Zuwendungs- und EU-Beihilfenrechtes, dazu gehören u.a. die Antragstellung, Ausgestaltung von Förderprogrammen, Geltendmachung und Abwehr von Rückforderungsansprüchen und die EU-vertragsrechtskonforme Finanzierung kommunaler Gesellschaften.


im Bildungs- und Sozialrecht,

Im Bildungs- und Sozialrecht beraten wir Behörden und Träger, insbesondere im Hochschul-, Schul-, Jugendhilfe- und Kindergartenrecht.


im öffentlichen Äußerungs- und Informationsrecht,

Wir unterstützen bundesweit Hoheitsträger in äußerungsrechtlichen Angelegenheiten und beraten Parteien, Vereine, Unternehmen und Bürgerbewegungen bei dem Vorgehen gegen Äußerungen von Hoheitsträgern zur Wahrung des Sachlichkeits- und Neutralitätsgebots. Die Geltendmachung und die Abwehr von staatlichen Informationsansprüchen fallen ebenfalls in unser Beratungsfeld.


im öffentlichen Dienst- und Disziplinarrecht,

Im öffentlichen Dienst- und Disziplinarrecht – auch der Kirchen – beraten wir im Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht und in allen Nebengebieten des Beamtenrechts (z.B. Urlaubsrecht, Mitbestimmungsrecht, Beihilferecht, dienstliche Beurteilungen). Wir begleiten außergerichtliche und gerichtliche Disziplinarverfahren und unterstützen die Dienstvorgesetzten bei Verwaltungs- oder Disziplinarermittlungen ebenso wie auch Beamte, wenn diese von Disziplinarverfahren betroffen sind.


im öffentlichen Entschädigungs- und Enteignungsrecht,

Amtshaftungs-, Aufopferungs-, Unterlassungs- sowie Folgenbeseitigungsansprüche und Ansprüche aus enteignendem und enteignungsgleichem Eingriff machen wir sowohl für als auch gegen Hoheitsträger vorgerichtlich und gerichtlich geltend. Wir beraten ebenso in Enteignungsverfahren vor dem Enteignungskommissar.


im kommunalen Abgaben-, Wirtschafts- und Verfassungsrecht,

Im kommunalen Abgaben- und Wirtschaftsrecht beraten wir Hoheitsträger bei dem Erstellen von Abgabensatzungen, bei der Erhebung und gerichtlichen Überprüfung der Kreisumlage. Private vertreten wir in Widerspruchs- sowie Gerichtsverfahren gegen kommunale Steuer-, Beitrags- oder Gebührenbescheide und Bürgermeister, Amtsvorsteher, Kreistags-, und Gemeinderatsmitglieder sowie Kommunen und Kommunalverbände in kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten.


im Gewerbe- und Berufsrecht

Im Gewerbe- und Berufsrecht beraten wir u.a. Hoheitsträger in gewerberechtlichen Zulassungsverfahren. Private beraten wir im Zusammenhang mit staatlichen Maßnahmen des Gewerberechts. Außerdem beraten wir Angehörige freier Berufe in berufs- und europarechtlichen Fragen, insbesondere Apotheker und Tierärzte.


im öffentlichen Rundfunkrecht,

Seit Sendestart des ersten privaten Hörfunksenders in Deutschland begleiten wir bundesweit private Rundfunkveranstalter bei der Erlangung, Änderung und Verlängerung von Rundfunkerlaubnissen, in Programmbeanstandungsverfahren und weiteren rundfunkrechtlichen Fragestellungen, z.B. der Erhebung der Rundfunkabgabe.


im Polizei- und Ordnungsrecht,

Das Polizei- und Ordnungsrecht, einschließlich des besonderen Ordnungsrechts wie das Versammlungsrecht, Straßenverkehrsrecht und öffentliche Berufsrecht (wozu wir neben dem Gewerbe-, Gaststätten- und Personenbeförderungsrecht auch das Kammerrecht zählen), ist Teil unseres Beratungsangebots. Im Polizei- und Ordnungsrecht beraten und vertreten wir Hoheitsträger und Private vorgerichtlich und gerichtlich.


im Staats-, Europa- und Völkerrecht.

Im Bereich des Staatsrechts werden wir von unseren Mandaten mit Gutachtenaufträgen und dem Erheben von Verfassungsbeschwerden und einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten betraut. Hoheitsträger ziehen uns in staatsorganisationsrechtlichen Fragestellungen zu Rate. Neben dem EU-Beihilfenrecht beraten wir unsere Mandaten im Europarecht im Hinblick auf die EU-Grundrechtecharta, die EU-Grundfreiheiten und die Beachtung von unionsrechtlichen Sekundärakten – Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen. Zu völkerrechtlichen Fragestellungen, wie dem Seevölkerrecht und dem internationalen Menschenrechtsschutz, erstellen wir Gutachten im Auftrage von Hoheitsträgern und vertreten diese vor Gericht.


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Dr. Christian Becker

Standort:
Kiel
Sekretariat:
Maria Jedtberg
Notariat:
Martina Lange, Sandra Albrecht, Anne Bell, Kirsten Bichel, Barbara Domek, Doris Hell, Monika Hoppe, Miriam Holtz, Katrin Latussek, Carmen Richau, Ute Wieck-Thomas, Kathrin Ziemus
Fax:
+49 431 97918-39

geboren 1966, Studium in Regensburg und Kiel, Rechtsanwalt seit 1996, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Notar seit 2012

Spezialisierung: Verwaltungsrecht, notarielle Leistungen

Dr. Christian Becker ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im öffentlichen Bau-, Planungs-, Erschließungs- und Umweltrecht, im Recht der öffentlichen Ersatzleistungen (Enteignung, Entschädigung, Staatshaftung), im öffentlichen Abgabenrecht, im Recht der kommunalen Zweckverbände und im öffentlichen Medienrecht.

Er begleitet beratend und, soweit notwendig, gerichtlich die Entwicklung und Durchführung von Großprojekten der öffentlichen Hand und privater Investoren in allen hierbei auftretenden öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehören u.a. Entwurf und Verhandlung öffentlich-rechtlicher Verträge (z.B. Erschließungsverträge, Durchführungsverträge, städtebauliche Verträge, Ablöseverträge), die Begleitung von Bauleitplan-, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren und die gerichtliche Abwehr von Nachbarklagen.

Weitere Tätigkeitsfelder sind rundfunkrechtliche Zulassungs- und Aufsichtsverfahren, die Privatisierung kommunaler Einrichtungen, Enteignungsverfahren und die Abwehr von Staatshaftungsansprüchen.

Dr. Becker ist stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerkes für Rechtsanwälte und Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe Schleswig-Holstein.

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