Wir gestalten für Gemeinden und Vorhabenträger städtebauliche Verträge, insbesondere Erschließungsverträge und Durchführungsverträge für Wohn- und Gewerbeerschließungen, großflächigen Einzelhandel, Windenergie-, Biomasse- oder Photovoltaikanlagen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie in Genehmigungsverfahren nach der jeweiligen Landesbauordnung und dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Bauherren, Gemeinden und Nachbarn unterstützen wir in einstweiligen Rechtsschutzverfahren, Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen sowie in Normenkontrollverfahren.
Wir unterstützen Vorhabenträger bei der rechtssicheren Gestaltung von Planungsunterlagen sowie Genehmigungsbehörden bei der Erstellung von Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen nach dem Fachplanungsrecht (beispielsweise dem Bundesfernstraßengesetz) sowie in gerichtlichen Verfahren.