ÖFFENTLICHES RECHT.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN ist traditionell das Öffentliche Recht. Aufgrund der Spezialisierung und der Anzahl unserer Anwälte im Öffentlichen Recht ist es uns möglich, in umfangreichen Verfahren größere Teams mit rechtsgebietsübergreifenden Kompetenzen zusammenzustellen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten vornehmlich


im öffentlichen Bau- und Planungsrecht,

Wir gestalten für Gemeinden und Vorhabenträger städtebauliche Verträge, insbesondere Erschließungsverträge und Durchführungsverträge für Wohn- und Gewerbeerschließungen, großflächigen Einzelhandel, Windenergie-, Biomasse- oder Photovoltaikanlagen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie in Genehmigungsverfahren nach der jeweiligen Landesbauordnung und dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Bauherren, Gemeinden und Nachbarn unterstützen wir in einstweiligen Rechtsschutzverfahren, Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen sowie in Normenkontrollverfahren.
Wir unterstützen Vorhabenträger bei der rechtssicheren Gestaltung von Planungsunterlagen sowie Genehmigungsbehörden bei der Erstellung von Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen nach dem Fachplanungsrecht (beispielsweise dem Bundesfernstraßengesetz) sowie in gerichtlichen Verfahren.


im Umweltrecht,

Im Umweltrecht beraten wir Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie Privatpersonen in den Bereichen des Abfallrechts, Immissionsschutzrechts, Bodenschutz- und Wasserrechts sowie des Tier- und Artenschutzrechts. Zu unseren Aufgaben gehört es, die Durchführung von Infrastrukturprojekten zu unterstützen und im Rahmen der Ansiedlung von Windenergieparks zu beraten. Wir unterstützen Gemeinden, Gemeindeverbände und Eigentümer bei der Lösung rechtlicher Probleme, die im Zusammenhang mit der Sanierung verunreinigter Grundstücke auftreten.


im Zuwendungs- und EU-Beihilfenrecht,

Wir beraten in allen Fragen des Zuwendungs- und EU-Beihilfenrechtes, dazu gehören u.a. die Antragstellung, Ausgestaltung von Förderprogrammen, Geltendmachung und Abwehr von Rückforderungsansprüchen und die EU-vertragsrechtskonforme Finanzierung kommunaler Gesellschaften.


im Bildungs- und Sozialrecht,

Im Bildungs- und Sozialrecht beraten wir Behörden und Träger, insbesondere im Hochschul-, Schul-, Jugendhilfe- und Kindergartenrecht.


im öffentlichen Äußerungs- und Informationsrecht,

Wir unterstützen bundesweit Hoheitsträger in äußerungsrechtlichen Angelegenheiten und beraten Parteien, Vereine, Unternehmen und Bürgerbewegungen bei dem Vorgehen gegen Äußerungen von Hoheitsträgern zur Wahrung des Sachlichkeits- und Neutralitätsgebots. Die Geltendmachung und die Abwehr von staatlichen Informationsansprüchen fallen ebenfalls in unser Beratungsfeld.


im öffentlichen Dienst- und Disziplinarrecht,

Im öffentlichen Dienst- und Disziplinarrecht – auch der Kirchen – beraten wir im Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht und in allen Nebengebieten des Beamtenrechts (z.B. Urlaubsrecht, Mitbestimmungsrecht, Beihilferecht, dienstliche Beurteilungen). Wir begleiten außergerichtliche und gerichtliche Disziplinarverfahren und unterstützen die Dienstvorgesetzten bei Verwaltungs- oder Disziplinarermittlungen ebenso wie auch Beamte, wenn diese von Disziplinarverfahren betroffen sind.


im öffentlichen Entschädigungs- und Enteignungsrecht,

Amtshaftungs-, Aufopferungs-, Unterlassungs- sowie Folgenbeseitigungsansprüche und Ansprüche aus enteignendem und enteignungsgleichem Eingriff machen wir sowohl für als auch gegen Hoheitsträger vorgerichtlich und gerichtlich geltend. Wir beraten ebenso in Enteignungsverfahren vor dem Enteignungskommissar.


im kommunalen Abgaben-, Wirtschafts- und Verfassungsrecht,

Im kommunalen Abgaben- und Wirtschaftsrecht beraten wir Hoheitsträger bei dem Erstellen von Abgabensatzungen, bei der Erhebung und gerichtlichen Überprüfung der Kreisumlage. Private vertreten wir in Widerspruchs- sowie Gerichtsverfahren gegen kommunale Steuer-, Beitrags- oder Gebührenbescheide und Bürgermeister, Amtsvorsteher, Kreistags-, und Gemeinderatsmitglieder sowie Kommunen und Kommunalverbände in kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten.


im öffentlichen Rundfunkrecht,

Seit Sendestart des ersten privaten Hörfunksenders in Deutschland begleiten wir bundesweit private Rundfunkveranstalter bei der Erlangung, Änderung und Verlängerung von Rundfunkerlaubnissen, in Programmbeanstandungsverfahren und weiteren rundfunkrechtlichen Fragestellungen, z.B. der Erhebung der Rundfunkabgabe.


im Polizei- und Ordnungsrecht,

Das Polizei- und Ordnungsrecht, einschließlich des besonderen Ordnungsrechts wie das Versammlungsrecht, Straßenverkehrsrecht und öffentliche Berufsrecht (wozu wir neben dem Gewerbe-, Gaststätten- und Personenbeförderungsrecht auch das Kammerrecht zählen), ist Teil unseres Beratungsangebots. Im Polizei- und Ordnungsrecht beraten und vertreten wir Hoheitsträger und Private vorgerichtlich und gerichtlich.


im Staats-, Europa- und Völkerrecht.

Im Bereich des Staatsrechts werden wir von unseren Mandaten mit Gutachtenaufträgen und dem Erheben von Verfassungsbeschwerden und einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten betraut. Hoheitsträger ziehen uns in staatsorganisationsrechtlichen Fragestellungen zu Rate. Neben dem EU-Beihilfenrecht beraten wir unsere Mandaten im Europarecht im Hinblick auf die EU-Grundrechtecharta, die EU-Grundfreiheiten und die Beachtung von unionsrechtlichen Sekundärakten – Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen. Zu völkerrechtlichen Fragestellungen, wie dem Seevölkerrecht und dem internationalen Menschenrechtsschutz, erstellen wir Gutachten im Auftrage von Hoheitsträgern und vertreten diese vor Gericht.


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Dr. Johannes Badenhop

Standort:
Kiel
Sekretariat:
Alina Michelle Grewe
Notariat:
Martina Lange, Sandra Albrecht, Kirsten Bichel, Barbara Domek, Doris Hell, Monika Hoppe, Miriam Holtz, Katrin Latussek, Anne Petschnik, Carmen Richau, Lena Schultz, Ute Wieck-Thomas, Kathrin Ziemus
Fax:
+49 431 97918-39

geboren 1977, Studium in Kiel und Colchester/England, Referendariat in Kiel, Schleswig und London. Rechtsanwalt seit 2008, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Notar seit 2018

Spezialisierung: Öffentliches Recht, Vergaberecht, notarielle Leistungen

Dr. Johannes Badenhop betreut Mandate im Öffentlichen Recht mit Schwerpunkten im Umwelt- und Planungsrecht, im Zuwendungs- und EU-Beihilfenrecht, im Kindergarten- und Jugendhilferecht, im öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Sozialrecht, insbesondere im Krankenhausrecht, sowie im Staats-, Europa- und Völkerrecht.

Ferner berät Dr. Badenhop als Fachanwalt für Vergaberecht öffentliche Auftraggeber und Bieter im Vergaberecht.

In seiner notariellen Tätigkeit befasst sich Dr. Badenhop vorwiegend mit grundstücksbezogenen Beurkundungen und Gesellschaftsgründungen, jeweils auch mit Bezügen zum öffentlichen Recht.

Herr Dr. Badenhop ist als Lehrbeauftragter der Christian-Albrechts-Universität, u.a. für die Vorlesungen Allgemeine Staatslehre, Krankenhausrecht sowie Europarecht I tätig. Er ist Autor eines Kommentars zum Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie Mitautor eines Kommentars zum Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein.

Herr Dr. Badenhop ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe Schleswig-Holstein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein.

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