UNTERNEHMENSNACHFOLGE, ERBRECHT.

Bei der Gestaltung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgelösungen gilt es eine Vielzahl unterschiedlicher - mitunter gegenläufiger - Interessen in Einklang zu bringen. Ausgehend von den individuellen Wünschen des Mandanten geht es darum, die vielfältigen erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte in ihrem Zusammenhang zu berücksichtigen. Damit korrespondiert ein Beratungsspektrum, das von der Gestaltung letztwilliger Verfügungen sowie lebzeitiger Rechtsgeschäfte im Bereich des Schenkungs-, Ehe- und Gesellschafts- bzw. Stiftungsrechts über die Erarbeitung komplexer Nachfolgekonzepte bis hin zur Vertretung in streitigen Erbauseinandersetzungen reicht.

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Dr. Bastian Koch

Standort:
Flensburg
Sekretariat:
Anja Weissenburg
Notariat:
Iris Freudenreich-Möller, Ute Blank, Nina Tokun
Fax:
+49 461 14433-45

geboren 1974, Studium in Kiel und München, Rechtsanwalt seit 2003, Notar seit 2009, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e.V. (Berlin), Aufsichtsratstätigkeit in einem Kreditinstitut

Spezialisierung: Gesellschaftsrecht (einschließlich Unternehmenskauf), Immobilienwirtschaftsrecht, Vertriebsrecht, notarielle Leistungen.

Dr. Bastian Koch verfügt über langjährige praktische Erfahrungen in seinen Beratungsfeldern und ein tiefgehendes Verständnis für die wirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen. Von einem Wettbewerber wird er im Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021 als „extrem gut und sehr durchsetzungsstark“ beschrieben.

Dr. Bastian Koch ist überdies Mitglied unseres Danish Desk und verfügt über ein großes Netzwerk und langjährige Erfahrungen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr (insbesondere Dänemark).

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sowie alle Notare.