Bei der Gestaltung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgelösungen gilt es eine Vielzahl unterschiedlicher - mitunter gegenläufiger - Interessen in Einklang zu bringen. Ausgehend von den individuellen Wünschen des Mandanten geht es darum, die vielfältigen erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte in ihrem Zusammenhang zu berücksichtigen. Damit korrespondiert ein Beratungsspektrum, das von der Gestaltung letztwilliger Verfügungen sowie lebzeitiger Rechtsgeschäfte im Bereich des Schenkungs-, Ehe- und Gesellschafts- bzw. Stiftungsrechts über die Erarbeitung komplexer Nachfolgekonzepte bis hin zur Vertretung in streitigen Erbauseinandersetzungen reicht.
geboren 1994, Studium der Rechtswissenschaften in Kiel an der CAU, Referendariat in Kiel und Bremen, Rechtsanwältin seit 2020.
Spezialisierung: Erbrecht