Bei der Gestaltung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgelösungen gilt es eine Vielzahl unterschiedlicher - mitunter gegenläufiger - Interessen in Einklang zu bringen. Ausgehend von den individuellen Wünschen des Mandanten geht es darum, die vielfältigen erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte in ihrem Zusammenhang zu berücksichtigen. Damit korrespondiert ein Beratungsspektrum, das von der Gestaltung letztwilliger Verfügungen sowie lebzeitiger Rechtsgeschäfte im Bereich des Schenkungs-, Ehe- und Gesellschafts- bzw. Stiftungsrechts über die Erarbeitung komplexer Nachfolgekonzepte bis hin zur Vertretung in streitigen Erbauseinandersetzungen reicht.
geboren 1956, Bankkaufmann, Studium in Hamburg, Rechtsanwalt seit 1988, Notar seit 2000
Spezialisierung: Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Unternehmensnachfolge, notarielle Leistungen.