VERGABERECHT.

Unsere Beratungstätigkeit im Vergaberecht beginnt bei der gemeinsamen Festlegung der Vergabestrategie, erstreckt sich auf die rechtliche Beratung und Begleitung bei der Erstellung der Verdingungsunterlagen, die Prüfung und Bewertung von Bieteranfragen und vergaberechtlichen Rügen bis hin zur Bewertung der Bieterangebote. BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN hat zahlreiche vergaberechtliche Großprojekte begleitet. Das Themenspektrum reicht dabei von der Vergabe von Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen über die Vergabe von Softwareverträgen, Nahverkehrs-, Ingenieur- und Architektenleistungen, bis hin zur Vergabe von Konzessionen, Leasingmodellen und anderen PPP-Projekten. In Vergabenachprüfungsverfahren vertreten wir unsere Mandanten vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten.

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Dr. Johannes Badenhop

Standort:
Kiel
Sekretariat:
Alina Michelle Grewe
Notariat:
Martina Lange, Sandra Albrecht, Anne Bell, Kirsten Bichel, Barbara Domek, Doris Hell, Monika Hoppe, Miriam Holtz, Katrin Latussek, Carmen Richau, Ute Wieck-Thomas, Kathrin Ziemus
Fax:
+49 431 97918-39

geboren 1977, Studium in Kiel und Colchester/England, Referendariat in Kiel, Schleswig und London. Rechtsanwalt seit 2008, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Notar seit 2018

Spezialisierung: Öffentliches Recht, Vergaberecht, notarielle Leistungen

Dr. Johannes Badenhop betreut Mandate im Öffentlichen Recht mit Schwerpunkten im Umwelt- und Planungsrecht, im Zuwendungs- und EU-Beihilfenrecht, im Kindergarten- und Jugendhilferecht, im öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Sozialrecht, insbesondere im Krankenhausrecht, sowie im Staats-, Europa- und Völkerrecht.

Ferner berät Dr. Badenhop als Fachanwalt für Vergaberecht öffentliche Auftraggeber und Bieter im Vergaberecht.

In seiner notariellen Tätigkeit befasst sich Dr. Badenhop vorwiegend mit grundstücksbezogenen Beurkundungen und Gesellschaftsgründungen, jeweils auch mit Bezügen zum öffentlichen Recht.

Herr Dr. Badenhop ist als Lehrbeauftragter der Christian-Albrechts-Universität, u.a. für die Vorlesungen Allgemeine Staatslehre, Krankenhausrecht sowie Europarecht I tätig. Er ist Autor eines Kommentars zum Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie Mitautor eines Kommentars zum Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein.

Herr Dr. Badenhop ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe Schleswig-Holstein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein.

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