Unsere Beratungstätigkeit im Vergaberecht beginnt bei der gemeinsamen Festlegung der Vergabestrategie, erstreckt sich auf die rechtliche Beratung und Begleitung bei der Erstellung der Verdingungsunterlagen, die Prüfung und Bewertung von Bieteranfragen und vergaberechtlichen Rügen bis hin zur Bewertung der Bieterangebote. BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN hat zahlreiche vergaberechtliche Großprojekte begleitet. Das Themenspektrum reicht dabei von der Vergabe von Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen über die Vergabe von Softwareverträgen, Nahverkehrs-, Ingenieur- und Architektenleistungen, bis hin zur Vergabe von Konzessionen, Leasingmodellen und anderen PPP-Projekten. In Vergabenachprüfungsverfahren vertreten wir unsere Mandanten vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten.
geboren 1961, Studium in Hamburg, Rechtsanwalt seit 1992, Notar seit 2000
Spezialisierung: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, notarielle Leistungen.
Dr. Oswald Kleiner berät und vertritt Unternehmen und Unternehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts. Wesentliche Tätigkeitsfelder sind dabei die Gründung, Umwandlung oder der Verkauf von Gesellschaften bzw. ihrer Anteile, insbesondere auch bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Eine enge Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer des Mandanten ist dabei unerlässliche Voraussetzung.
Im Bereich des Vergaberechts berät Dr. Kleiner überwiegend öffentliche Auftraggeber bei der Konzeptionierung, Durchführung und gerichtlicher Nachprüfung von formellen Vergaben sowie strukturierten Bieterverfahren, z.B. im Infrastrukturbereich, bei der Vergabe umfangreicher Bauleistungen und im Rahmen von Public Private Partnerships.
Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit von Dr. Kleiner bildet das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung von Transaktionen unterschiedlicher Größe und bei der Gestaltung sowie Durchführung von Grundstücksgeschäften.
Im Erbrecht ist Dr. Kleiner außergerichtlich beratend/gestaltend und gerichtlich tätig. Hier steht vielfach die Abfassung des Testaments im Vordergrund, um dem Willen des Erblassers unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien Geltung zu verschaffen. Dabei geht es nicht nur um die Erbfolge selbst, sondern je nach Sachverhalt auch um das Pflichtteilsrecht. Im Unternehmensbereich muss häufig die Bedeutung von Gesellschaftsverträgen für den Spielraum erbrechtlicher Gestaltung beachtet werden.
Dr. Kleiner gehört dem Vorstand mehrerer Stiftungen an.
Dr. Oswald Kleiner ist stellvertretendes Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts.